Spanischer Pavillon

In Spanien hängt die Dokumentation der Flagge eines Bootes oder Vergnügungsschiffs von der Liste ab, in der wir sie registrieren möchten, unabhängig davon, ob es sich um die 6. oder 7. handelt.

Das Verfahren für Schiffe und Boote im Allgemeinen ist im Königlichen Dekret 1027/1989 vom 28. Juli über die Kennzeichnung, Schiffsregistrierung und Seeregistrierung geregelt.

Unsere Beratung erleichtert Ihnen alle notwendigen Verfahren zur Kennzeichnung, Registrierung oder Registrierung Ihres Bootes. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.